Akteursausgrenzung
Definition
Das Auslassen, die Marginalisierung oder systematische Nichtbeteiligung relevanter Behörden, Gemeinschaften, Partnerorganisationen oder betroffener Bevölkerungsgruppen an Planung, Entscheidungsfindung oder operativen Prozessen, wodurch Lageerkenntnis, Legitimität, Kooperation oder operative Wirksamkeit verringert werden.