Öffentlich‑Private Partnerschaft (ÖPP)
Definition
Eine rechtlich ausgestaltete Vereinbarung, bei der eine öffentliche Stelle und ein oder mehrere private Partner einen definierten Vertrag oder ein institutionelles Abkommen eingehen, das Verantwortlichkeiten, Risiken, Finanzierung und Leistungsanforderungen für Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb oder Instandhaltung von Dienstleistungen oder Infrastruktur im Bereich Ernährung, Gastgewerbe oder Tou