Deakzessionierung
Definition
Das formelle, dokumentierte Verfahren, durch das ein akzessioniertes Objekt dauerhaft aus dem Bestand einer Sammlung entfernt wird; dazu gehört die Prüfung gegen Erwerbsvoraussetzungen und Richtlinien, die Bewertung rechtlicher und ethischer Beschränkungen, die Entscheidung durch zuständige Gremien, die Dokumentation der Maßnahme (Übertragung, Verkauf, Rückgabe, Vernichtung oder andere Verfügungen
Deakzessionierung
Definition
Der formelle, dokumentierte Prozess, durch den eine Bibliothek, ein Archiv oder eine sammelnde Institution ein aufgenommenes Objekt dauerhaft aus ihrem institutionellen Bestandsverzeichnis entfernt und dessen Verbleib (z. B. Auslagerung, Transfer, Schenkung, Verkauf, Recycling oder Vernichtung) gemäß geltender Richtlinien, rechtlicher Vorgaben und Provenienz‑ oder Schenkungsbedingungen festlegt.