Regel Gegen Ewige Bindungen
Definition
Eine vermögensrechtliche Doktrin, die zukünftige Vermögensinteressen für nichtig erklärt, wenn sie erst nach einer unzulässig fernliegenden Zeit entstehen könnten, traditionell gemessen am Lebenszeit‑Test (z. B. Leben in der Existenz plus eine feste Frist), um langfristige Beschränkungen der Veräußerbarkeit und Kontrolle durch weit entfernte Begünstigte zu verhindern.