Gewaltenverteilung

Social Sciences Dictionary
Definition
Verfassungsrechtliche Doktrin, die grundlegende Staatsfunktionen verschiedenen Institutionen zuweist — typischerweise Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung) — damit keine Institution ohne verfassungsrechtliche Legitimation alle Kernbefugnisse konzentriert.