Einzelunternehmung
Definition
Ein nicht eingetragenes Gewerbe, das einer einzelnen Person gehört und von ihr geführt wird, wobei Inhaber und Unternehmen keine getrennten Rechtspersonen sind; der Inhaber vereinnahmt alle Gewinne und trägt alle Verluste und Verbindlichkeiten, sodass sein Privatvermögen den Geschäftsverpflichtungen ausgesetzt ist, sofern nicht später eine eigene Rechtsform gewählt wird.