Verteilung der Gemeinkosten
Definition
Der Vorgang, indirekte Kosten (Gemeinkosten) — wie Miete, Versorgungsleistungen und Vorgesetztengehälter — mittels Verteilungsgrundlagen oder -treibern auf Kostenobjekte (Produkte, Dienstleistungen, Abteilungen) zuzuordnen, sodass diese Kosten in Produktkosten, Abteilungsaufwand oder Projektergebnis einfließen.