Ausbildung zur Ingewahrsamnahme
Definition
Ein strukturierter Lehrplan aus theoretischem Unterricht, praktischen Übungen und szenariobasierten Prüfungen, der Justizvollzugs- und Polizeipersonal befähigt, rechtmäßige, sichere und standardisierte Maßnahmen bei Ingewahrsamnahmen durchzuführen.