Ausgelöschte Verurteilung (Einwanderungsrelevanz)
Definition
Eine Verurteilung, deren Eintrag gemäß innerstaatlichem Recht versiegelt, gelöscht oder 'getilgt' wurde, sodass der öffentliche Zugang eingeschränkt oder der Eintrag als nichtöffentlich behandelt wird; ob die Tilgung einwanderungsrechtliche Folgen beseitigt, hängt vom Wortlaut der Vorschrift und den Auslegungsregeln der Einwanderungsbehörde ab.