Aufnahme (Einwanderung)
Definition
Das Ereignis oder die Handlung, durch die einer nichtstaatsangehörigen Person nach Inspektion und Zulässigkeitsprüfung die Einreise und der Verbleib in einer Jurisdiktion gestattet werden und so der rechtliche Zustand des 'Aufgenommenseins' im Einwanderungsrecht entsteht.