Aktenvorladung (Familienrecht)
Definition
Eine Vorladung, die gezielt an einen Aktenverwahrer gerichtet ist und die Vorlage eines konkret bezeichneten Bestands von Akten, Berichten oder Verwaltungsvorgängen in einem familienrechtlichen Verfahren anordnet; häufig begleitet von Zustellnachweis und Fristangabe für die Übermittlung.