Entbündelte Rechtsdienstleistungen (Familienrecht)
Definition
Die Aufgliederung einer umfassenden rechtlichen Vertretung in einzelne, kaufbare Aufgaben oder Module (z. B. Dokumentenerstellung, Coaching, begrenzte Vertretung), sodass Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten nur die Leistungen erhalten, die sie benötigen.