Begrenzte Mandatsvertretung (Familienrecht)
Definition
Eine Vereinbarung, bei der ein Rechtsanwalt nur bestimmte, klar definierte Aufgaben oder Leistungen für einen familienrechtlichen Mandanten übernimmt, anstatt eine umfassende, fortlaufende Vertretung zu leisten; auch als eingeschränkte oder entbündelte Vertretung bezeichnet, wenn der Umfang diskret ist.