Berufung (Familie)
Definition
Ein verfahrensrechtlicher Mechanismus, mit dem ein höheres Gericht eine endgültige oder in zulässigen Fällen eine dagegen gerichtete Zwischenentscheidung im Familienrecht überprüft, um festzustellen, ob Rechtsfehler, ein Ermessensmissbrauch oder unzureichende Beweise eine Aufhebung, Änderung oder Zurückverweisung rechtfertigen.