Anordnung zur Darlegung von Gründen
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die eine Partei verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und dem Richter zu erläutern, warum das Gericht die beantragte Maßnahme nicht erlassen sollte; üblicherweise legt sie Fristen für Schriftsätze und eine Anhörung fest, bei der die Partei „Gründe darlegen“ muss.