Abrechnung des Vormunds
Definition
Die formelle, periodische Aufstellung und gerichtliche Einreichung, die ein Vormund erstellt und die alle Einnahmen, Ausgaben, Vermögensinventare und im Namen des Mündels getätigten Transaktionen dokumentiert und damit eine transparente Rechenschaft über die Verwaltung des Vermögens des Mündels liefert.