Unterbringung in Pflegefamilie
Definition
Eine vorübergehende Fremdunterbringung, bei der ein Kind in einem zugelassenen Pflegeheim, einer Pflegefamilie oder einer genehmigten Ersatzbetreuungseinrichtung unter der Aufsicht einer Jugendfürsorgebehörde oder eines Gerichts während des laufenden Schutzverfahrens untergebracht wird.