Bevorzugung bei der Unterbringung bei Verwandten
Definition
Eine gesetzliche oder politische Vorgabe, die Kinder- und Jugendhilfeträger verpflichtet, nach Verwandten zu suchen, diese in Betracht zu ziehen und einer Unterbringung bei Verwandten Priorität einzuräumen, wenn eine Fremdunterbringung erforderlich ist, vorbehaltlich Sicherheitsprüfungen und fallbezogener Ausnahmen.