Anordnung zur Übergabe von Schusswaffen
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die eine namentlich genannte Person verpflichtet, den Besitz und die Kontrolle über Schusswaffen und oft dazugehörige Munition an die Strafverfolgungsbehörden, ein Gerichtsregister oder eine autorisierte Drittpartei für einen bestimmten Zeitraum oder bis auf Weiteres abzugeben.