Einstweilige Verfügung (Familienrecht)
Definition
Eine im Familienrechtskontext erlassene rechtliche Anordnung, die das Verhalten einer Person gegenüber einer anderen einschränkt — typischerweise Kontakt-, Annäherungs-, Belästigungs- oder Verhaltensverbote — zur Verhinderung von Missbrauch, Stalking oder Eingriffen in familiäre Beziehungen.