Aufkauf des Ehelichen Hauses

- Law & Governance -
Family Law Dictionary
Definition
Eine im Familienrecht ausgehandelte oder gerichtlich angeordnete Transaktion, bei der ein Ehegatte den Eigentumsanteil des anderen am ehelichen Wohnhaus gegen Barzahlung, Schuldschein, Ausgleich durch andere Vermögenswerte oder eine Kombination davon erwirbt und damit die Miteigentümerschaft beendet.