Überwachter Umgang
Definition
Überwachter Umgang ist ein Kontakt zwischen einem Kind und einer nicht betreuenden Person, der durch passive (Audio/Video‑Aufzeichnung, Einwegspiegel oder Fernüberwachung) oder aktive Mittel (Beobachtung durch Personal) beobachtet oder aufgezeichnet wird, mit dem Hauptziel der Aufsicht, Dokumentation und Sicherheitssicherung.