Gemeinsames Rechtliches Sorgerecht
Definition
Eine Regelung der rechtlichen Sorge, bei der zwei oder mehr Inhaber — in der Regel beide Eltern — die Befugnis teilen, wesentliche Entscheidungen über die Erziehung des Kindes zu treffen, wobei Kooperation oder ein definiertes Verfahren zur Streitbeilegung erforderlich ist.