Obligatorische Offenlegung (Familie)
Definition
Die obligatorische Offenlegung (Familie) bezieht sich auf gesetzliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften, die Parteien in familienrechtlichen Verfahren verpflichten, innerhalb vorgeschriebener Fristen und Formate bestimmte finanzielle und dokumentarische Informationen vorzulegen, ohne auf adversarielle Beweisanträge zu warten; sie soll die Vergleichsbereitstellung beschleunigen und die Verfahr