Ausnahme Öffentlicher Aufzeichnungen
Definition
Eine Ausnahmeregelung vom Hörensagenverbot, die die Zulassung von von öffentlichen Stellen oder Amtsträgern erstellten Urkunden oder Aufzeichnungen erlaubt, wenn sie zur Beweisführung über darin enthaltene Tatsachen vorgelegt werden, vorbehaltlich der erforderlichen Begründung und gerichtlichen Grenzen.