Sammelklage
Definition
Eine prozessuale Klageform, bei der ein oder mehrere namentlich genannte Kläger stellvertretend für eine größere Gruppe (die Klasse) mit ähnlichen Rechtsansprüchen oder tatsächlichen Umständen klagen und das Gericht die Klasse zertifiziert, um abwesende Mitglieder nach gesetzlichen oder verfahrensrechtlichen Kriterien zu binden oder zu vertreten.