Annulierung
Definition
Eine gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Erklärung, dass eine Ehe von Anfang an (ab initio) nichtig oder anfechtbar ist, weil sie eines oder mehrerer wesentlicher rechtlicher Elemente zur Wirksamkeit beraubt war. Annulierung erklärt den Bestand der Ehe nicht rückgängig wie die Scheidung, sondern bestimmt, dass die Ehe von vornherein nicht gültig war oder angefochten werden kann.