Wahlteil
Definition
Ein gesetzliches Recht, das dem überlebenden Ehegatten (und in manchen Rechtsordnungen dem eingetragenen Partner) erlaubt, einen festgelegten Anteil oder einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass des verstorbenen Ehegatten zu beanspruchen, ungeachtet der testamentarischen Verfügungen, zum Schutz gegen Enterbung.