Enteignung Zugunsten des Öffentlichen Interesses (Eminent Domain)
Definition
Die staatliche Befugnis, Privateigentum für öffentliche Zwecke zu enteignen, vorbehaltlich verfahrensrechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Pflicht zur Zahlung angemessener Entschädigung an den Eigentümer; in einigen Rechtsordnungen als eminent domain oder compulsory purchase bezeichnet.
Enteignung Zugunsten des Öffentlichen Interesses (Eminent Domain)
Definition
Hoheitliche Befugnis, privates Eigentum zum Zwecke einer öffentlichen Nutzung an den Staat oder dessen Beauftragten zu übertragen, vorausgesetzt, die erwerbende Stelle beachtet die geltenden rechtlichen Voraussetzungen einschließlich der Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach staatlichem Recht.