Ersitzung (Adverse Possession)
Definition
Eine gesetzliche Doktrin, wonach eine Person, die ein Grundstück offen, fortlaufend, ausschließlich, feindlich (ohne Erlaubnis) und unter Vorbehalt eines Rechts für die gesetzlich vorgeschriebene Frist in Besitz nimmt, dadurch das rechtliche Eigentum an diesem Grundstück erwerben kann und damit die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers erlöschen.
Ersitzung (Adverse Possession)
Definition
Rechtlicher Mechanismus, durch den eine Person, die ein Grundstück offen, ununterbrochen, ausschließlich und feindlich (ohne Erlaubnis des Eigentümers) für die gesetzliche Frist besitzt, nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Eigentum erwerben kann; zulässig sind Ausnahmen wie Fristhemmung (z. B. bei Unzurechnungsfähigkeit des Eigentümers) und anerkannte Einreden.