Dienstbarkeit aus Notwendigkeit
Definition
Eine kraft Gesetzes entstehende Dienstbarkeit, wenn ein Grundstück so geteilt wird, dass ein Teilstück ohne Zugang bleibt, und ein Wegerecht oder sonstige begrenzte Nutzung über das verbleibende Land des Veräußerers unabdingbar ist, um eine öffentliche Straße zu erreichen.