Lehre der Vermeidbaren Folgen
Definition
Eine Lehre, die die Erstattung von Schäden ausschließt, die der Kläger durch angemessene Maßnahmen nach einer Verletzung oder rechtswidrigen Handlung hätte vermeiden können; Gerichte schließen den Schadensanteil aus, der auf das Unterlassen des Klägers zurückzuführen ist, vorhersehbare Schäden zu verhindern.