Betrug (Zivilrecht)
Definition
Eine zivilrechtliche Unrechtshandlung, bei der eine Partei eine andere vorsätzlich durch falsche Angaben, Verschweigen oder andere unehrliche Mittel täuscht, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und der Getäuschte einen vorhersehbaren Schaden erleidet.