Öffentliche Offenlegung Privater Tatsachen
Definition
Ein Privatsphären-Delikt, das entsteht, wenn ein Beklagter wahre private Informationen über einen Kläger öffentlich macht, die kein legitimes öffentliches Interesse betreffen und deren Offenlegung für eine vernünftige Person höchst beleidigend wäre und Demütigung oder seelisches Leid verursacht.