Conversion (Zivilrechtliches Delikt)
Definition
Eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung, bei der eine Person vorsätzlich so über eine bewegliche Sache verfügt, dass dies den Rechten des Eigentümers widerspricht und diesen faktisch der Besitz entzogen wird, wodurch ein Anspruch entsteht, der oft dem vollen Wert der Sache entspricht.