Haftung für das Verhalten Dritter

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Eine Rechtsfigur, wonach eine Partei (i. d. R. der Arbeitgeber oder Auftraggeber) für unerlaubte Handlungen einer anderen Person (z. B. eines Arbeitnehmers oder Beauftragten) haftet, wenn diese Handlungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses oder der Vollmacht begangen wurden, unabhängig von unmittelbarer Verschuldenshaftung des Auftraggebers.