Gesamtschuldnerische Haftung

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Eine Regel, nach der jeder von mehreren Schädigern einzeln für die gesamte Urteilssumme haftet, so dass der Kläger den vollen Betrag von einem beliebigen Beklagten verlangen kann, ungeachtet dessen Anteil an der Schuld; zwischen den Beklagten bestehen Ausgleichsansprüche.