Joint‑Venture‑Vertrag

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Ein Joint‑Venture‑Vertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, der eine getrennte Geschäftsvereinbarung schafft — häufig ein gemeinschaftliches Unternehmen, ein Projektvehikel oder eine gemeinschaftlich kontrollierte Gesellschaft — und Beiträge, Governance, Gewinnverteilung, Pflichten, Ausstiegsmechanismen und Streitbeilegung für ein gemeinsames wirtschaftliches Vorhaben regelt.