Nebenschäden (UCC)
Definition
Nach dem UCC sind Nebenschäden angemessene Ausgaben, die unmittelbar infolge eines Verkäuferbruchs oder der Zurückweisung/Annahme von Waren anfallen, etwa Kosten für Prüfung, Transport, Verwahrung und angemessene Gebühren im Zusammenhang mit Ersatzkäufen oder Wiederverkauf.