Abtretung (Vertrag)
Definition
Die Übertragung vertraglicher Rechte (Vorteile) vom ursprünglichen Inhaber (Zedent) auf eine andere Partei (Zessionar), typischerweise ohne zwingende Befreiung des Zedenten von Nebenpflichten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch Novation ersetzt.