Zuerkennung von Anwaltsgebühren
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, eine Partei ganz oder teilweise zur Zahlung der Anwaltsgebühren einer anderen Partei zu verpflichten, gestützt auf gesetzliche Ermächtigung, vertragliche Kostenübernahmeklauseln oder billigkeitsrechtliche Grundlagen; die Zuerkennung kann angemessene Stundenhonorare, gesetzliche Gebühren oder andere definierte Gebührenmaßstäbe umfassen.