Abhilfe Nach Billigkeitsgrundsätzen
Definition
Eine nicht‑monetäre gerichtliche Maßnahme, die ein Gericht nach billigkeitsrechtlichen Grundsätzen anordnet, um einen wirksamen Rechtsbehelf zu schaffen, wenn Geldschaden nicht ausreicht; umfassen Unterlassungsanordnungen, spezifische Erfüllung, Rückabwicklung und in einigen Rechtsordnungen Feststellungsurteile.