Abweisung Wegen Verletzung des Rechts auf Ein Schnelles Verfahren
Definition
Eine gerichtliche Beendigung strafrechtlicher Anklagen, weil die Staatsanwaltschaft das gesetzliche oder verfassungsmäßige Recht des Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren verletzt hat; dies führt zur Einstellung der Anklage mit oder ohne Wiederaufnahmeverbot (je nach richterlicher Anordnung).