Besitz Einer Geladenen Schusswaffe
Definition
Die tatsächliche oder rechtlich zugeordnete Kontrolle über eine Schusswaffe in einem schussbereiten Zustand, weil sich Munition in der Kammer befindet oder ein geladenes Magazin eingesetzt oder angebracht ist; maßgeblich sind die gesetzlichen Definitionen, wann ein solcher Besitz rechtswidrig ist.