Besitz von Hydrocodone
Definition
Das tatsächliche oder konstruierte Herrschafts‑ bzw. Verfügungsgewaltüber Hydrocodone — ein Opioid der Anlage II — sei es körperlich am Körper, in greifbarer Nähe oder unter eigener Herrschaft; juristisch erfordert Besitz den Nachweis von Kontrolle und in vielen Vorschriften auch Kenntnis der Substanz.