Abfeuern Einer Schusswaffe im Öffentlichen Raum
Definition
Das Abfeuern einer Schusswaffe in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen — Straßen, Parks, Einkaufsbereiche — sodass die Schussabgabe Unbeteiligte, Eigentum oder die öffentliche Ordnung gefährdet und gesetzlich reguliert oder verboten ist.