Besitz mit Vorsatz zur Verbreitung
Definition
Eine strafbare Handlung, bei der eine Person wissentlich eine kontrollierte Substanz besitzt und die Staatsanwaltschaft die Absicht nachweist, diese zu verteilen oder zu verkaufen; die Absicht wird aus Menge, Verpackung, Kommunikation, Utensilien oder verhaltensbasierten Hinweisen auf Handel geschlossen.