Absprachen bei Ausschreibungen
Definition
Eine strafbare Wettbewerbsverletzung, bei der konkurrierende Bieter sich absprechen, um das Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens zu manipulieren, etwa durch Preisabsprachen, abgestimmte Nebenangebote, Rotationsabsprachen oder andere Maßnahmen zur Verhinderung echter Konkurrenz.