Aufbrechen und Eindringen
Definition
Eine Straftat, die den Gebrauch von Gewalt, Bedrohung, Täuschung oder anderen Mitteln zur Erlangung unbefugten Zugangs zu einem Gebäude, Fahrzeug oder gesicherten Bereich mit der wahrscheinlichen oder tatsächlichen Absicht, dort eine Straftat zu begehen, beschreibt; der Schwerpunkt liegt auf dem gewaltsamen Zugang und nicht auf der konkreten Wegnahme von Eigentum.