Einbruch (Gewerblich)
Definition
Die unerlaubte Betretung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäudes, Geschäftslokals oder gewerblichen Grundstücks mit der Absicht, dort ein Verbrechen oder einen Diebstahl zu begehen; gewerblicher Einbruch betrifft Betriebsstätten statt Wohnräume.